Arbeitsgericht Berlin
Das Arbeitsgericht Berlin ist ein deutsches Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, das in erster Instanz für arbeitsrechtliche Verfahren zuständig ist. Sein Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet des Landes Berlin. Mit 49 Kammern und 41 Berufsrichterinnen und ‑richtern ist es das größte Arbeitsgericht Deutschlands1 Das Arbeitsgericht Berlin befindet sich seit 1994 am Magdeburger Platz 1 im Ortsteil Tiergarten des Bezirks Mitte. Das Arbeitsgericht Berlin entscheidet über Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, mit der Betriebsverfassung und zwischen den Tarifparteien.
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Streit um Betriebsratswahl: Teilerfolg für Start-Up Flink
Für die Gründung eines Betriebsrates gibt es in Deutschland keine großen Hürden. Laut Betriebsverfassungsrecht hat jede Belegschaft mit über fünf Wahlberechtigten das Recht, zu einer Versammlung einzuladen, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der dann die Betriebsratswahl organisiert. Nötig sind dafür nur mindestens drei Initiatoren, die den Termin für diese Veranstaltung rechtzeitig allen Mitarbeitern bekanntgeben.…