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Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeits­ge­richt Ber­lin ist ein deut­sches Gericht der Arbeits­ge­richts­bar­keit, das in ers­ter Instanz für arbeits­recht­li­che Ver­fah­ren zustän­dig ist. Sein Gerichts­be­zirk umfasst das Gebiet des Lan­des Ber­lin. Mit 49 Kam­mern und 41 Berufs­rich­te­rin­nen und ‑rich­tern ist es das größ­te Arbeits­ge­richt Deutschlands1 Das Arbeits­ge­richt Ber­lin befin­det sich seit 1994 am Mag­de­bur­ger Platz 1 im Orts­teil Tier­gar­ten des Bezirks Mit­te. Das Arbeits­ge­richt Ber­lin ent­schei­det über Strei­tig­kei­ten aus dem Arbeits­ver­hält­nis, mit der Betriebs­ver­fas­sung und zwi­schen den Tarif­par­tei­en.