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Arbeitsgericht Berlin

Das Arbeits­gericht Berlin ist ein deutsches Gericht der Arbeits­gerichts­barkeit, das in erster Instanz für arbeit­srechtliche Ver­fahren zuständig ist. Sein Gerichts­bezirk umfasst das Gebi­et des Lan­des Berlin. Mit 49 Kam­mern und 41 Beruf­s­rich­terin­nen und ‑richtern ist es das größte Arbeits­gericht Deutschlands1 Das Arbeits­gericht Berlin befind­et sich seit 1994 am Magde­burg­er Platz 1 im Ort­steil Tier­garten des Bezirks Mitte. Das Arbeits­gericht Berlin entschei­det über Stre­it­igkeit­en aus dem Arbeitsver­hält­nis, mit der Betrieb­sver­fas­sung und zwis­chen den Tarifparteien.